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Börsenordnung

Börsenordnung für Händler & Besucher der CD- und Schallplattenbörse


1.
Die CD- und Schallplattenbörse ist ein Treffpunkt von Sammlern, Liebhabern und Interessenten des Kulturgutes Schallplatte sowie sonstiger Musik archivierender und beschreibender Medien.

2.
Die Teilnahme ist nur durch den Erwerb einer Eintrittskarte möglich (Preis siehe Aushang zu der jeweiligen Veranstaltung). Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsraumes ihre Gültigkeit.

3.
Angeboten, getauscht und verkauft dürfen:
– alle Musik archivierenden Tonträger
– Musik beschreibende Publikationen und Fachliteratur
– Noten und Musikalien
– Musikvideos
– Fan- Souvenirs, Poster und andere Musik und Interpreten beschreibende und darstellende Medien und Materialien
(Equipment, Technik und Werbung jeglicher Art nur nach Absprache mit dem Veranstalter).

Generelles Börsenverbot gilt für pornographische, faschistische oder andere die Menschenwürde verletzende oder gegen Grundrechte verstoßende Werke.

4.
Das Anbieten von Schallplatten und anderer unter Punkt 3 genannter Materialien ist grundsätzlich jedem Besucher bis zu einer Anzahl von 80 Schallplatten (oder vergleichbarer Größe anderer Materialien/ Medien) durch den Erwerb einer Eintrittskarte möglich
(die sogenannte „Kleinanbieter“- Regelung).
Bei größerem Angebot und/oder der Nutzung von Tisch und Wandfläche ist die Genehmigung durch den Veranstalter und die Begleichung einer anteiligen Standgebühr notwendig (Voranmeldung erbeten). Bei Auslastung der vorhandenen Kapazität besteht kein Anspruch auf Ausstellungsfläche.

5.
Die Gestaltung der Preise obliegt jedem Anbieter selbst. Es besteht Preisauszeichnungspflicht.

6.
Jeder Anbieter ist für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheber- und Vervielfältigungsrechtes, sowie für die Qualität der von ihm angebotenen Tonträger und Materialien selbst verantwortlich.
Ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht und die Bewachung der genutzten / angemieteten Standfläche. Er haftet für die durch ihn oder einen Beauftragten entstandenen Schäden an festem oder beweglichem Inventar der Halle (Tische sind vor Verkratzen zu sichern) oder an Personen.
Notausgänge, Flucht-, Rettungs- und Verkehrswege sowie Feuerlöscheinrichtungen sind freizuhalten.
Spezielle Auflagen und Bedingungen in den jeweiligen Räumlichkeiten sind einzuhalten

7.
Diebstahl wird angezeigt!

8.
Werbung für Veranstaltungen etc. pp. ist nur nach Bestätigung durch den Veranstalter erlaubt.

9.
Dem Veranstalter und den Beauftragten der jeweiligen Einrichtung obliegt das Hausrecht.

Stefan Gottschling
Rübenkamp 58
22307 Hamburg
Telefon: +4915678683878

eMail: taucherstefan@yahoo.de